- Hinweis - Haftungsausschluss für Informationen
- Welche Nutzungsarten für Geschäftsfahrzeuge gibt es in der Schweiz?
- Privatnutzung von Dienstwagen – Welche Varianten sind möglich?
- Wann wird ein Dienstwagen privat oder geschäftlich genutzt und was ist mit Blick auf die Versteuerung zu beachten?
- Wie kann der Privatanteil am Firmenwagen in der Schweiz berechnet werden?
- Gibt es Sonderformen bei der Berechnung des Privatanteils in der Schweiz?
- Wo muss der Privatanteil an der Nutzung des Dienstwagens durch den Arbeitnehmer vermerkt werden?
- Firmenwagen kaufen, leasen oder abonnieren – macht das steuerlich einen Unterschied?
- Vorteile des Auto-Abos für Geschäftskunden im Überblick
- Disclaimer - Haftungsausschluss
Ob Einzelfahrzeug oder eine ganze Firmenflotte, Geschäftsautos sind fixer Bestandteil unserer Unternehmenswelt. Je nach Betriebszweck wird der Firmenwagen jedoch unterschiedlich von den Arbeitnehmern genutzt. So darf er oft auch im Privatleben gefahren werden. Dies hat steuerliche und administrative Auswirkungen – sowohl für das Unternehmen selbst als auch für den Arbeitnehmer. Das Wichtigste zur Versteuerung von Firmenwagen in der Schweiz und ob ein Auto-Abo für Geschäftskunden eine attraktive Alternative zum Kauf oder Leasing ist, erfährst du in diesem Blog.
Hinweis - Haftungsausschluss für Informationen
Wir bitten dich um Verständnis, dass die genannten Informationen von uns ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit sind und eine Steuerberatung nicht ersetzen. Ein Treuhänder oder Steuerberater kann dich bezogen auf deine persönliche steuerliche Situation und die geltenden - unterschiedlichen - kantonalen Bestimmungen bestmöglich beraten.
Welche Nutzungsarten für Geschäftsfahrzeuge gibt es in der Schweiz?
Der Firmenwagen - auch Dienstwagen genannt - kann entweder einem festen Mitarbeiter zugeteilt werden oder als sogenanntes „Poolfahrzeug“ verwendet werden. Wird der Dienstwagen einem Angestellten zugeteilt, darf dieser das Auto meist auch privat, über den Arbeitsweg hinaus, nutzen. Dabei wird entweder nach gefahrenen Kilometern abgerechnet oder es ist eine vom Bund definierte monatliche Pauschale zu bezahlen. Beide Varianten ziehen steuerliche Auswirkungen nach sich, die im Artikel genauer erklärt sind.
Sogenannte Poolfahrzeuge werden hingegen von verschiedenen Mitarbeitern bewegt und sind ausschliesslich für die Arbeitsnutzung bestimmt. Als Arbeitgeber trägst du die gesamten Kosten für das Fahrzeug, die du steuerlich geltend machen kannst und musst.
Privatnutzung von Dienstwagen – Welche Varianten sind möglich?
Die private Nutzung eines Firmenwagens zählt zu den Lohnneben- bzw. Zusatzleistungen eines Arbeitgebers, häufig auch «Fringe Benefits» genannt. Das Anbieten der Privatnutzung ist mit Sicherheit ein gern gesehener Benefit für den Mitarbeiter. Allerdings bedeutet die Bereitstellung des Fahrzeugs für dich als Arbeitgeber in der Schweiz einen nicht unerheblichen Mehraufwand, insbesondere in Bezug auf die Versteuerung.
Die Art der Versteuerung richtet sich dabei nach der Bereitstellungsform des Fahrzeugs. Hier sind verschiedene Formen der Nutzung und damit auch Abrechnung möglich:
Der Firmenwagen darf ausschliesslich geschäftlich genutzt werden.
Der Firmenwagen steht auch im Privatleben zur Verfügung, der Arbeitnehmer muss aber über die geschäftlichen und privaten Fahrten ein Bordbuch führen.
Die Privatnutzung des Fahrzeugs wird pauschal abgerechnet.
Wann wird ein Dienstwagen privat oder geschäftlich genutzt und was ist mit Blick auf die Versteuerung zu beachten?
Darf der Arbeitnehmer vertraglich bedingt den Wagen ausschliesslich für den Arbeitsweg und die geschäftlichen Reisen verwenden, entfällt der Privatanteil. Das Feld «F» auf dem Lohnausweis muss jedoch markiert werden.
Geht die Nutzung durch den Mitarbeiter über den eigentlichen Arbeitsweg hinaus, muss ein Privatanteil berechnet werden. Dieser wird in jedem Fall in der Lohnabrechnung aufgeführt. Das bedeutet, dass der geldwerte Vorteil durch die Bereitstellung eines Firmenwagens, der auch privat genutzt werden darf, als zu versteuernder Naturallohn zählt, der AHV-pflichtig ist.
Wie kann der Privatanteil am Firmenwagen in der Schweiz berechnet werden?
Zur Berechnung des Privatanteils – sowohl dem auf dem Lohnausweis als auch auf der Abrechnung – gibt es zwei vom Bund genehmigte Möglichkeiten.
Variante 1: Die Pauschalbesteuerung
Eine Pauschalbesteuerung für Firmenwagen kommt in der Regel zur Anwendung, wenn der Arbeitgeber sämtliche Kosten für den Dienstwagen trägt. Dazu gehören neben dem Fahrzeug auch die Aufwendungen für Versicherung, Service und Wartung, den Reifenwechsel, Reparaturen, die kantonale Einlösung sowie die Vignette. Auch das Tanken/Laden des Dienstwagens wird in der Regel vom Unternehmen übernommen, solange keine längeren Fahrten aus rein privatem Zweck gemacht werden.
Die Pauschalbesteuerung ist wie folgt geregelt: Die private Nutzung des Geschäftsfahrzeugs (inkl. Arbeitswegkosten) wird pro Monat mit 0,9 Prozent des Fahrzeugkaufpreises versteuert (Stand: 06/2024).
Unter dem Kaufpreis ist dabei der tatsächlich gezahlte Preis ohne die Mehrwertsteuer gemeint, bei einem Leasingfahrzeug der im Vertrag ausgewiesene Barkaufpreis, ebenfalls auch ohne Mehrwertsteuer. Der Wert pro Monat muss zudem mindestens CHF 150 betragen. Seit der Neuregelung für die private Nutzung von Geschäftsfahrzeugen Anfang 2022, entfällt zudem die effektive Aufrechnung der Fahrtkosten als Einkommen zwischen Wohn- und Arbeitsort (Stand: 06/2024).
Beispielrechnung:
CHF 50'000 (Kaufpreis) mal 0,9 Prozent (Pauschale) macht einen monatlichen Privatanteil von CHF 450. Insgesamt steht daher im Lohnausweis unter Punkt 2.2. der Wert von CHF 5'400. Der Betrag ist AHV-pflichtig.
Variante 2: Das Fahrtenbuch
Bei der effektiven Abrechnung zahlt der Arbeitnehmer lediglich die privat gefahrenen Kilometer, weshalb es seine Pflicht ist, über das Jahr ein Bordbuch zu führen. Dieses Modell eignet sich am besten, wenn der Arbeitnehmer für die Gesamtkosten des Autos aufkommt. Die Kosten pro Kilometer richten sich nach dem in der vom Touring Club Schweiz (TCS) bereitgestellten Tabelle festgehaltenen Kilometersatz. Aktuell liegt dieser bei CHF 0.70.-
Für die Berechnung der Summen für die monatliche Lohnabrechnung und auch den jährlichen Lohnausweis werden die gefahrenen Kilometer des Vorjahres als Rechengrundlage herangezogen. Es handelt sich daher um einen provisorischen Privatanteil, der am Ende jeden Jahres entsprechend der tatsächlich gefahrenen Kilometerzahl korrigiert wird. Die Rückzahlung oder eben Nachzahlung findet im Dezember des entsprechenden Jahres statt.
Beispielrechnung:
Gefahrene Kilometer im Vorjahr: 9'132 km. Kilometersatz TCS: CHF 0.70. Der Privatanteil pro Jahr beträgt demnach CHF 6’392.40. Oder entsprechend CHF 532.70.- pro Monat. Auch dieser Betrag ist AHV-pflichtig.
Gibt es Sonderformen bei der Berechnung des Privatanteils in der Schweiz?
Ja, falls der Arbeitnehmer die Gesamtkosten des Wagens in voller Höhe übernimmt. Also auch für Service, Reparaturen und Versicherung aufkommt. In diesem Fall gilt es unter Ziffer 15 im Lohnausweis zu vermerken, dass der Privatanteil Geschäftswagen im Veranlagungsverfahren abgeklärt wird. Da die Steuerbehörden in diesem Fall jedoch bei jedem Verfahren erneut alle Details beim Unternehmen abrufen, ist dies zeit- und ressourcenaufwendig und somit wenig empfehlenswert.
Wo muss der Privatanteil an der Nutzung des Dienstwagens durch den Arbeitnehmer vermerkt werden?
Neben der Berechnung des Privatanteils ist es als Arbeitgeber wichtig, die Privatnutzung des Firmenwagens im Lohnausweis und auf der Lohnabrechnung des Mitarbeiters einzutragen. Beim jährlich ausgestellten Lohnausweis findet sich die entsprechende Summe unter Punkt 2.2. Ebenso muss auf dem Lohnausweis das Feld «F» angekreuzt werden. Dies weist aus, dass der Arbeitgeber die Kosten für den Arbeitsweg seines Angestellten trägt. Dieser kann folglich in seiner privaten Steuererklärung keine Abzüge für den Arbeitsweg mehr stellen.
Firmenwagen kaufen, leasen oder abonnieren – macht das steuerlich einen Unterschied?
Rein steuerlich betrachtet handelt es sich in allen Fällen um gebundenes Kapital. Ein Leasing, und allen voran das Auto-Abo, erhöhen jedoch die Liquidität eines Schweizer Unternehmens, da im Vergleich zum Kauf nicht der gesamte Kaufpreis vorab geleistet werden muss. Zudem können beim Leasing und Auto-Abo die einzelnen Raten steuerlich als Aufwand geltend gemacht werden. Beim Kauf fallen hingegen Abschreibungen an.
Vorteile des Auto-Abos für Geschäftskunden im Überblick
Neben steuerlichen Vorteilen bietet das Auto-Abo eine Reihe an weiteren Vorteilen für Geschäftskunden in der Schweiz:
Flexibilität: Als Unternehmen bleibst du dank der monatlich anpassbaren KM-Pakete flexibel und kannst die Kilometerleistung stets an deine aktuellen Bedürfnisse anpassen.
Laufzeiten (3 Monate - 4 Jahre): Das Auto-Abo ist ideal geeignet für Saisonmitarbeiter, kurzfristige Projekte oder Mitarbeiter in der Probezeit. Aber auch langfristig ist es für Aussendienstler oder langjährige Mitarbeiter eine attraktive Lösung.
Geringer Verwaltungsaufwand & volle Kostentransparenz: Dank des All-in-One Abos ist der Verwaltungsaufwand als Unternehmen gering, da im monatlichen Preis neben dem Dienstwagen auch Versicherung, Steuern, Zulassung, Service und Wartung sowie die Bereifung inklusive sind. Dies erspart wertvolle Arbeitszeit, da du dich nicht um die genannten Posten kümmern musst. Zudem macht eine einzige Rate die Budgetierung transparent und einfach.
Schnelle Verfügbarkeit: Beim Auto-Abo profitierst du davon, dass dein Fahrzeug, wenn es ab Lager verfügbar ist, bereits in 14 Tagen bei deinem Unternehmen oder Mitarbeiter stehen kann. Das ist ideal, wenn saisonal Mehrbedarf besteht oder du ein Fahrzeug zur Überbrückung benötigst.
Das Auto-Abo bietet somit nicht nur den steuerlichen Vorteil gegenüber einem Kauf, sondern auch praktische und finanzielle Anreize, die besonders für Geschäftskunden, wie Luca von der Firma L&R, attraktiv sind. Falls du dich mit deinem schweizer Unternehmen für ein Auto-Abo interessiert, kannst du dir gerne die Fahrzeugauswahl von Carvolution anschauen. Auch für eine unverbindliche Beratung für Geschäftskunden steht dir unser Team gerne zur Seite.
Disclaimer - Haftungsausschluss
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