- Hinweis - Haftungsausschluss für Informationen
- Wer muss in der Schweiz die Motorfahrzeugsteuer zahlen?
- Was muss ich beim Ausfüllen der Steuererklärung für Fahrzeuge beachten?
- Privatauto - Muss ich mein Auto als Vermögenswert in der Steuererklärung angeben?
- Privatperson - Sind Abzüge für den Arbeitsweg in der Steuererklärung möglich?
- Geschäftsauto - So versteuerst du den Firmenwagen in der Schweiz
- Auto kaufen, leasen oder abonnieren – macht das steuerlich einen Unterschied?
- Fazit - Versteuerung von Privat- und Firmenwagen in der Schweiz
- Disclaimer
Wie genau ein Auto in der Steuererklärung angeben werden muss, hängt von vielen Faktoren ab. Allen voran steht die Frage im Raum, ob das Auto rein privat oder teilweise bzw. vollständig als Geschäftsfahrzeug genutzt wird.
In diesem Blogartikel geben wir einen Einblick, wie Autos in der Steuererklärung anzugeben sind, wie sich die private und geschäftliche Nutzung unterscheiden und ob das Auto-Abo eine interessante Möglichkeit für Privat- und Geschäftskunden sein kann.
Hinweis - Haftungsausschluss für Informationen
Wir bitten dich um Verständnis, dass die genannten Informationen von uns ohne den Anspruch auf Vollständigkeit und Richtigkeit sind und eine Steuerberatung nicht ersetzen. Ein Treuhänder oder Steuerberater kann dich bezogen auf deine persönliche steuerliche Situation und die geltenden - unterschiedlichen - kantonalen Bestimmungen bestmöglich beraten.
Wer muss in der Schweiz die Motorfahrzeugsteuer zahlen?
Bevor wir zum Eintrag in deiner Steuererklärung kommen, ist es wichtig zu verstehen, wie Fahrzeuge in der Schweiz generell versteuert werden. Grundsätzlich fällt dafür für alle immatrikulierten Fahrzeuge ab dem ersten Tag der Einlösung die Motorfahrzeugsteuer an. Zu zahlen ist diese einmal jährlich im Januar vom Halter bzw. der Halterin des Fahrzeugs.
Unter Fahrzeuge fallen dabei nicht nur Autos, sondern gleichfalls auch Motorräder, Mofas und Mopeds, Quads, Kleinbusse, Wohnmobile, LKWs, Traktoren sowie Anhänger. Wie hoch die Motorfahrzeugsteuer schliesslich ausfällt, unterscheidet sich dabei stark, abhängig von den Kantonen in der Schweiz.
Auch die Berechnung ist von Kanton zu Kanton unterschiedlich und kann unter anderem von Hubraum, Leistung (PS), Gesamtgewicht, Leergewicht und Kombinationen daraus abhängig sein. Für eine aktuelle Übersicht empfehlen wir dir, dich direkt bei deinem Kanton zu informieren.
Was muss ich beim Ausfüllen der Steuererklärung für Fahrzeuge beachten?
Verfügst du über eines der oben genannten Fahrzeuge, musst du verschiedene Aspekte beim Ausfüllen der Steuererklärung beachten. Unter anderem, wie das Auto als Vermögenswert eingetragen wird, welche Abzüge als Angestellter möglich sind und, falls zutreffend, wie unterschiedlich Geschäftswagen versteuert werden können.
Privatauto - Muss ich mein Auto als Vermögenswert in der Steuererklärung angeben?
Ja, du musst dein Auto bzw. deine Autos als Vermögenswert angeben. Dabei muss zwischen den beiden folgenden Varianten unterschieden werden.
Variante 1: Versteuerung anhand des Abschreibungsprozentsatzes
Ein eigenes Auto muss, wie die andere Vermögenswerte auch, als Vermögen in der Steuererklärung angegeben werden. Dafür muss der aktuelle Verkaufswert des Autos (Restwert) deklariert werden. Das entspricht dem Betrag, den du heute bei einem Verkauf von deinem Auto erzielen könntest.
Um keine professionelle Bewertung des Verkaufswertes vornehmen zu müssen, stellt jeder Kanton einen Abschreibungsprozentsatz zur Verfügung, der für gewöhnlich zwischen 20 und 40 Prozent liegt. Diesen kannst du auf dein Auto und dessen Jahrgang anwenden, um den Wert zu berechnen.
Variante 2: Direkte Restwertberechnung ohne Abschreibungsprozentsatz
Auch wenn die meisten Autos mit der Abschreibungsregelung versteuert werden können, da sie durch den täglichen Gebrauch an Wert verlieren, ist bei einigen Fahrzeugen das Gegenteil der Fall.
Oldtimer fallen beispielsweise genau in diese Kategorie, da sie über Zeit an Wert gewinnen können. In dem Fall musst du die Deklaration in der Steuererklärung entsprechend anpassen und den effektiven Vermögenswert vom Auto angeben. Wichtig ist hier eine möglichst genaue Bestimmung, da bei einem grossen Missverhältnis möglicherweise ein Nachsteuerverfahren eingeleitet werden könnte.
Privatperson - Sind Abzüge für den Arbeitsweg in der Steuererklärung möglich?
Befindest du dich in einem Angestelltenverhältnis, kannst du möglicherweise Kosten für deinen PKW absetzen. Auch wenn im Regelfall nur Kosten für öffentliche Verkehrsmittel abgezogen werden können, gibt es einige Fälle, in denen du auch als Fahrzeughalter profitieren kannst.
Wenn du zum Beispiel mit dem ÖV deutlich länger - in der Regel minimal 1 Stunde - zur Arbeitsstelle brauchst als mit dem Auto, kannst du auch Kosten fürs eigene Auto abziehen.
Wichtig: Die Kantone regeln eigenständig, welche Voraussetzungen dabei gelten. Ausserdem basieren alle Informationen auf dem Stand August 2024. Für private Auto gelten demnach folgende Bestimmungen.
Bei der direkten Bundessteuer beträgt Stand 2024 der Abzug 70 Rappen pro Arbeitsweg-Kilometer und maximal 3’200 CHF pro Jahr. Bei den Staats- und Gemeindesteuern gelten jeweils eigene Steuerregelungen. Für den Kanton Zürich gilt 2024 beispielsweise eine Kilometerpauschale von 70 Rappen pro Kilometer, wobei der Fahrtkostenabzug bei der Staatssteuer bei maximal CHF 5’200 liegt.
Geschäftsauto - So versteuerst du den Firmenwagen in der Schweiz
Während Privatfahrzeuge als Vermögenswert eingetragen werden müssen und eventuell Abzüge für den Arbeitsweg geltend gemacht werden können, sind Geschäftsautos komplexer in der Versteuerung. Im Folgenden erläutern wir die wichtigsten Informationen zur Geschäftsfahrzeugversteuerung.
Für eine detaillierte Übersicht zur Versteuerung von Firmenwagen verweisen wir auf unseren ausführlichen Blogartikel. Dort findest du noch mehr Informationen auf einen Blick zusammengefasst. Wichtig: Alle Informationen basieren auf dem Stand August 2024.
Variante 1: Private Nutzung des Firmenwagens - Pauschalbesteuerung
Wenn dir als unselbstständig erwerbende Person ein Geschäftsauto zur Verfügung steht und dein Arbeitgeber sämtliche Kosten für den Dienstwagen trägt, wird dir wahrscheinlich für die private Nutzung ein Pauschalbetrag von 0,9 % des Kaufpreises pro Monat als Lohn verrechnet.
Unter dem Kaufpreis ist dabei der tatsächlich gezahlte Preis ohne die Mehrwertsteuer gemeint, bei einem Leasingfahrzeug der im Vertrag ausgewiesene Barkaufpreis, ebenfalls ohne Mehrwertsteuer. Der Wert muss pro Monat mindestens CHF 150 betragen.
Rechenbeispiel: Kaufpreis des Autos = 50’000 CHF.
10,8 % (0,9 % * 12 Mt.) von 50’000 = 5’400 CHF. Dies ist zusätzlicher Lohn, den du in deiner Steuererklärung angeben musst. Dieser Betrag ist in Ziff. 2.2 deines Lohnausweises ausgewiesen und AHV-pflichtig.
Variante 2: Private Nutzung des Geschäftsautos - Fahrtenbuch Versteuerung
Wer als Arbeitnehmer über ein Geschäftsfahrzeug verfügt und nur wenige Kilometer privat fährt, für den kann sich das Führen eines Bordbuchs lohnen. Hier wird die Berechnung des Privatanteils, also dem zu versteuernden Anteil für den Arbeitnehmer, anhand der tatsächlich gefahrenen privaten Kilometer vorgenommen.
Der Nachteil bei der Variante ist, dass der Aufwand erheblich höher ist als bei der Pauschalbesteuerung, da alle gefahrenen Kilometer (egal, ob beruflich oder privat) genau aufgeführt werden müssen. Inklusive Datum, Zeit, Kilometer sowie der Zweck der Fahrt.
Entscheidet man sich für diese Variante sind, Stand 2024, pro Kilometer 70 Rappen anzusetzen. Die Kosten richten sich nach dem in der vom Touring Club Schweiz (TCS) bereitgestellten Tabelle festgehaltenen Kilometersatz. Folgendes Beispiel verdeutlicht in vereinfachter Form, wie eine Fahrtenbuchführung aussehen könnte.
Bei ganzjähriger Vollzeittätigkeit wird in der Regel von 220 Arbeitstagen ausgegangen. Bist du nur Teilzeit angestellt, ist die Anzahl Arbeitstage natürlich entsprechend geringer.
Rechenbeispiel bei Vollzeit und Teilzeit und 15 km Entfernung von Wohn- und Arbeitsort:
Vollzeit: 220 Tage x (2 x 15 km) x 0.70 CHF = 4’620 CHF
Teilzeit: 220 x 80 % = 176 Tage x (2 x 15 km) x 0.70 CHF = 3’696 CHF
Insgesamt beträgt der Privatanteil im Beispiel in Vollzeit 4’620 CHF und in Teilzeit 3’696 CHF.
Variante 3: Keine Privatnutzung des Firmenwagens in der Schweiz
Fährst du geschäftlich ein Auto mit fest installierten Vorrichtungen beispielsweise für den Transport von Werkzeugen und die private Nutzung ist somit erheblich eingeschränkt, wird kein Privatanteil verrechnet. Dasselbe gilt für Geschäftsautos, die du nicht privat nutzen darfst und nur für den Arbeitsweg bestimmt sind.
In dem Fall entfällt der Privatanteil und das Feld «F» auf dem Lohnausweis muss markiert werden. Geht die Nutzung durch den Mitarbeiter über den eigentlichen Arbeitsweg hinaus, muss ein Privatanteil berechnet werden, wie in Variante 1 und 2 beschrieben.
Auto kaufen, leasen oder abonnieren – macht das steuerlich einen Unterschied?
Rein steuerlich handelt es sich bei allen Formen um gebundenes Kapital, welches versteuert werden muss. Allerdings erhöht sich bei einem Leasing und allen voran dem Auto-Abo, die Liquidität, da im Vergleich zum Kauf nicht der gesamte Kaufpreis vorab geleistet werden muss. Unternehmen können ausserdem die einzelnen Raten beim Leasing und Auto-Abo steuerlich geltend machen, während beim Kauf Abschreibungen anfallen.
Fazit - Versteuerung von Privat- und Firmenwagen in der Schweiz
Ob du ein Privatauto oder ein Firmenwagen fährst, bringt in jedem Fall steuerliche Unterschiede mit sich. Du musst entweder dein Auto in der Steuererklärung angeben oder die sogenannte geldwerte Leistung des Firmenwagens als Privatanteil berücksichtigen.
Falls du als Privat- oder Geschäftskunde generell nicht viel Zeit verlieren möchtest und an einer flexiblen und einfachen Lösung für deine Mobilität interessiert bist, bietet sich das Auto-Abo mit einer Reihe an Vorteilen für dich an:
All-inclusive-Paket: Im Auto-Abo von Carvolution sind neben dem Auto selbst auch Versicherung, Steuern, Zulassung, Service und Wartung sowie die Bereifung in einem monatlichen Fixpreis inklusive.
Flexibilität & Laufzeit: Mit einer Laufzeit zwischen 3 Monaten und 4 Jahren ist das Auto sowohl für das Probefahren eines neuen Modells als auch den langfristigen Einsatz im Aussendienst geeignet. Dank monatlich flexibel anpassbarer KM-Pakete (350- 3’250 km) zahlst du darüber hinaus nur so viel, wie du wirklich fährst.
Schnelle Verfügbarkeit: Bei Carvolution profitierst du zudem davon, dass unsere Lagerfahrzeuge bereits in 14 Tagen bei dir oder deinem Unternehmen stehen können.
Falls das Auto-Abo interessant für dich oder dein Unternehmen ist und du gerne mehr erfahren möchtest, steht dir unser Team jederzeit für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung. In der Zwischenzeit kannst du dich in der breiten Fahrzeugauswahl umsehen.
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