Leasingvertrag unterschreiben
Leasingvertrag unterschreiben

Mit dem Ende eines Leasingvertrags stellen sich einige Fragen. Was passiert mit Schäden am Auto? Kannst du ein geleastes Auto nach Ablauf des Vertrags ohne weiteres kaufen? Und wäre es auch möglich gewesen, vorzeitig aus dem Vertrag auszusteigen? Die Antworten auf all diese Fragen findest du im Blog.

Das Leasingvertragsende

Läuft dein Leasingvertrag regulär aus, solltest du dich ca. 2 bis 3 Monate vor Ablauf mit deiner Leasinggesellschaft in Verbindung setzen. Das um sicherzustellen, dass alles reibungslos abläuft und deine Fragen geklärt werden. Wurde im vornherein nichts vertraglich festgemacht, geht das Auto in der Regel an den Leasinggeber zurück. Möchtest du es kaufen, besteht je nach Vertrag die Möglichkeit dazu.

Es ist auch möglich, den Leasingvertrag vor Vertragsende zu kündigen. Jedoch frühestens 3 Monaten nach Vertragsabschluss und mit Zusatzkosten. Ab dann hast du die Möglichkeit, mit einer Frist von 30 Tagen zu kündigen. Das ist aber sehr teuer. Die Leasinggesellschaft darf die Raten rückwirkend erhöhen weil der Wertverlust eines Autos nicht konstant ist. Am Anfang verliert ein Auto viel schneller an Wert, als das nach einigen Monaten der Fall ist. Kündest du nun den Leasingvertrag vorzeitig, musst du die Differenz der Abschreibung bis zum Vertragsende ausgleichen. Bevor du einen Leasingvertrag unterzeichnest, solltest du dir deshalb unbedingt im Klaren sein, ob du das Auto für die gesamte Laufzeit leasen möchtest.

Die Rücknahme

Bringst du dein geleastes Auto dem Leasinggeber zurück, wird ein Rücknahmeprotokoll, auch Abnahmeprotokoll genannt, erstellt. Das Auto wird auf Schäden, Mehrkilometer und fehlendes Material untersucht, denn für all das bist du als Leasingnehmer haftbar. Bist du mit dem Rücknahmeprotokoll nicht einverstanden, kannst du eine Zweitmeinung bei einer zweit Garage oder einem unabhängigen Sachverständigen einholen.

Bei einem geleasten Occasionauto solltest du unbedingt sicherstellen, dass bei der Fahrzeugübernahme ein Zustandsprotokoll erstellt wird. Bei Vertragsende wird es für dich sonst unmöglich zu beweisen, welche Schäden bereits am Auto waren und welche nicht.

Sind an deinem geleasten Auto Schäden entstanden, müssen diese beglichen werden. Grundsätzlich gilt aber, dass diese rechtzeitig behoben werden sollten. In der Regel gilt, dass Schäden in der Höhe ab 500.- CHF dem Leasinggeber gemeldet werden müssen, dies ist aber im Leasingvertrag genau vermerkt. Auch musst du jeden Schaden der Versicherung melden.

Das Auto-Abo

Beim Auto-Abo kannst du die Dauer, wie lange du dein neues Auto fahren möchtest, selbst bestimmen. Du bist nicht an starre Verträge gebunden, deren Laufzeiten nicht flexibel sind. Ist deine gewählte Mindestlaufzeit abgelaufen, seien dies 3, 6 oder bis zu 36 Monate, kannst du entscheiden, ob du das Auto weiterfahren möchtest, es zurückgeben oder gegen ein anderes austauschen möchtest. Und dank der Vollkaskoversicherung bist du immer bestens abgesichert. Das Auto-Abo fährst du völlig sorgenfrei.

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