Das Auto-Abo bietet dir viele Möglichkeiten, Freiheiten und Flexibilität. Dennoch gibt es einige Dinge, die du beachten musst, wenn du ein Carvolution Abo abschliesst. Wie ist es mit Fahrten ins Ausland, darf ich auf die Rennstrecke und wer zahlt eigentlich meine Busse? Erfahre hier alles über Dos and Don'ts mit dem Carvolution Auto-Abo.
Gibt es Einschränkungen bezüglich der Nutzung?
Das Auto wird dir während der gesamten Laufzeit für den Privatgebrauch überlassen. Du kannst gern auch andere Fahrer:innen ans Steuer lassen, solange diese eine in der Schweiz gültige bzw. anerkannte Fahrerlaubnis haben (dies muss kein Schweizer Fahrausweis sein).
Das Fahrzeug darf jedoch nicht für gewerbliche Zwecke wie Carsharing, Lieferdienste oder ähnliches gebraucht werden. Ebenso sind Geschwindigkeits-, Ausdauer-, Geschicklichkeits- oder andere Wettfahrten, die Teilnahme an Fahrsicherheitstrainings sowie der Transport von Gefahrgütern nicht erlaubt.
Wie viele Kilometer darf ich im Monat fahren?
Zu Beginn des Abos wählst du ein Kilometerpaket zwischen 350 km pro Monat und 3’250 km pro Monat aus. Solltest du mehr oder weniger Kilometer benötigen, kannst du das Paket ganz bequem per App monatlich anpassen, sodass du immer so viele Kilometer hast, wie du benötigst. Überschreitest du deine festgelegte Kilometerzahl oder die maximalen 3’250 km, müssen die Mehrkilometer separat bezahlt werden. Je nach Fahrzeug variiert der Preis pro Kilometer. Fährst du weniger als dein ausgewähltes Paket, werden dir die nicht gefahrenen Kilometer nicht erstattet. Benötigst du deutlich weniger als 350 km im Monat, empfiehlt sich eventuell auch eine andere Lösung wie beispielsweise Carsharing.
Kann das Auto auch im Ausland gefahren werden?
Ja, Fahrten ins Ausland sind mit dem Auto-Abo möglich. Du kannst deine Ferien, Roadtrips oder Familienbesuche gern machen. Auch hier gilt wieder, dass andere Personen ans Steuern dürfen, solange sie eine in der Schweiz gültige bzw. anerkannte Fahrerlaubnis haben. Das Fahrzeug soll jedoch hauptsächlich in der Schweiz gefahren werden. Zudem gilt der Versicherungsschutz in Europa und den ans Mittelmeer grenzenden Staaten, ohne Georgien, Armenien, Aserbaidschan und Kasachstan.
Ebenso musst du beachten, dass du bei Fahrten ins Ausland verpflichtet bist, allfällige hierfür erforderlichen Dokumente und Sicherheitszubehör, wie z.B. Warnwesten, im Fahrzeug mitzuführen sowie spezifische Sonderregelungen, z.B. zur saisonalen Bereifung (Winterreifenpflicht zu einem Stichtag), zu beachten.
Sind Bussen im All-inclusive-Paket inbegriffen?
Nein, Bussen, Geldstrafen und alle weiteren Kosten, wie Anwalts-, Gerichts- oder Verfahrenskosten sowie Ansprüche Dritter musst du selbst tragen. Bitte beachte, dass manche Anbieter zusätzliche Gebühren für die Bearbeitung von Bussen verrechnen. Wir machen das im Normalfall nicht. Bussen kommen nicht von uns zu dir, sondern direkt von der zuständigen Behörde.
Darf ich Modifikationen am Auto vornehmen?
Grundsätzlich dürfen keine wesentlichen Modifikationen vorgenommen werden. Dazu gehören Änderungen am Aussehen oder an der Leistung des Fahrzeugs sowie alle Veränderungen, die die Sicherheit oder den Wiederverkaufswert beeinträchtigen könnten.
Kleinere Änderungen wie das Montieren einer Anhängerkupplung oder das Anbringen von Aufklebern sind möglich, müssen jedoch vor der Rückgabe des Abos rückstandslos entfernt werden. Zudem muss Carvolution über Modifikationen informiert werden, denn eine AHK muss zum Beispiel in den Fahrzeugschein eingetragen werden. Gerne unterstützt das Team von Carvolution dich bei den anfallenden Prozessen. Die Kosten sind von dir zu tragen.
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